Informationen zum Reiseveranstalter:
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn
- in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angegeben ist, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
- in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist.
Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären.
Es handelt sich bei den Informationen zum Rücktrittsrecht um einen Auszug aus den AGB des Veranstalters. Hier finden Sie die kompletten AGB des Reiseveranstalters.