Informationen zum Reiseveranstalter:
Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl:
Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Es handelt sich bei den Informationen zum Rücktrittsrecht um einen Auszug aus den AGB des Veranstalters. Hier finden Sie die kompletten AGB des Reiseveranstalters.
